In der Nacht auf Dienstag löste in den Räumlichkeiten einer Praxis in einem Mehrfamilienhaus ein Rauchmelder aus. Aufmerksame Bewohner wurden darauf aufmerksam und alarmierten, nachdem Sie unter den bekannten Telefonnummern niemand erreichen konnte, die Feuerwehr.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte waren keine Anzeichen für ein Feuer wahrnehmbar. Eine Kontrolle über die Fenster verlief auch ohne Feststellung. Die Zugangstüre zu den Räumlichkeiten war verschlossen. Da keine akute Gefahr erkennbar war, entschied sich die Feuerwehr gegen ein gewaltsames Öffnen der Tür.
Gemeinsam mit der Polizei konnten die Eigentümer der Praxis ausfindig gemacht werden. Mit einem Schlüssel wurde anschließend Zugang zu den Räumlichkeiten geschaffen. Die weitere Erkundung ergab, dass es sich um eine Fehlauslösung des Rauchmelders handelte. Der betroffene Rauchmelder wurde außer Betrieb genommen und die Räumlichkeiten anschließend an die Eigentümer übergeben.

