Das ist Feuerwehr

Eine wesentliche Stütze des Feuerwehrwesens bilden die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die traditionsgemäß und dem Namen entsprechend freiwillig, ehrenamtlich und ohne Entgelt die Aufgaben der Feuerwehr in den 1.108 Gemeindefeuerwehren des Landes wahrnehmen. Zu diesen Freiwilligen Feuerwehren kommen noch in Ballungsräumen Berufsfeuerwehren.

Die Freiwilligen Feuerwehren haben sich seit ihrer Gründung immer als eine bürgerschaftliche Selbsthilfeeinrichtung verstanden, die gemeinnützig handelt und der Nächstenhilfe dient. Dieses Selbstverständnis der Feuerwehren fand auch in den verschiedenen Brandschutz- oder Feuerwehrgesetzen der Bundesländer, so auch im Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg, seinen Eingang.

Die Bezeichnung “Feuerwehr” ist übrigens rechtlich geschützt und darf nur von den Gemeindefeuerwehren (Freiwillige und Berufsfeuerwehren) und Betriebsfeuerwehren geführt werden.

Träger

Jede Gemeinde des Landes hat aufgrund des Feuerwehrgesetzes auf ihre Kosten u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Die Gemeindefeuerwehr selbst ist eine Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit und damit ein Teil der Gemeindeverwaltung. Gleichwohl kann sich die Gemeindefeuerwehr großenteils selbst verwalten. Dieses Recht auf teilweise Selbstverwaltung umfaßt u. a. die Wahl des Feuerwehrkommandanten, die Wahl der Ausschüsse und die Ermächtigung, Sondervermögen zu bilden.

Mitglieder

Die Zahl der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren ist leider leicht rückläufig.

So waren im Jahre 2003 in Baden-Württemberg 107.800 Feuerwehrangehörige ehrenamtlich tätig. Im Hinblick auf die Bedeutung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen wird zunehmend darüber diskutiert, in welchem Umfang die Ehrenamtlichkeit bzw. die Bereitschaft, sich den Aufgaben der Feuerwehr freiwillig zu widmen, in Zukunft erhalten bleiben kann.

Die Diskussion gewinnt in Anbetracht der Tatsache an Bedeutung, daß ein kaum spürbarer, aber kontinuierlicher Schwund an Mitgliedern feststellbar ist.
So ging in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Zeitraum 1991 bis 2002 von 1.162.751 um 104.845 auf 1.057.906, d. h. um 9,02 % zurück, wobei die Zahl der Einsätze im gleichen Zeitraum von 870.559 um 361.283 auf 1.231.842 (Zunahme um 41,5 %) stieg.

Für den Rückgang der Mitgliederzahlen spielen u. a. indirekte Probleme bei der Freistellung durch den Arbeitgeber, das große Freizeitangebot, die Mobilität der Bürger, die Beschäftigungslage auf dem Arbeitsmarkt und die finanzielle Situation der Gemeinden eine bedeutende Rolle.

Was viele nicht wissen

Jeder kann Mitglied in der Feuerwehr werden. Es spielt dabei keine Rolle ob ein Migrationshintergrund vorliegt oder nicht, ob jemand einen technischen Beruf hat oder nicht.

Wer sich interessiert kann sich bei der Gemeinde melden, bei den Amtsträgern der Feuerwehr oder direkt an einem Dienst erscheinen. Die Termine werden im Gerstetter Albboten sowie auf dieser Webseite veröffentlicht.

Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.

Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Es kann jeden treffen

Die meisten Brandopfer (70%) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Installation

Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren.

Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:

  • Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt
  • an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt
  • immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen)
  • nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft
  • nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter)
  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht

Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.

Gefährliche Irrtümer

Genauso weit verbreitet wie die Vielzahl an Brandursachen sind die Unwissenheit und die Sorglosigkeit, mit der die meisten Personen eine Brandgefahr für sich ausschließen:

“Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.” oder „Mir bleibt genug Zeit, mich in Sicherheit zu bringen.“

Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Bei allen Bränden entstehen gerade in der Schwelphase schon kurz nach Brandausbruch große Mengen hochgiftiger Gase. Es bleiben nur zwei bis vier Minuten zur Flucht.

„Die Hitze wird mich früh genug wecken.“

Der größte anzutreffende Irrtum: Denn weit gefährlicher als Flammen oder Hitze ist der Brandrauch. Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die nach kürzester Zeit zum Erstickungstod führen.

“Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren.”

Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 4 Minuten Zeit hat – besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

“Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher.”

Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz
unverschuldet. Auch die aufmerksamsten Zeitgenossen sind nicht vor den nächtlichen Gefahren und der Vielzahl aller möglichen Brandursachen geschützt.

“Steinhäuser brennen nicht.”

Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen. Nicht abgeschaltete oder defekte elektrische Geräte und überlastete Leitungen sind weitere Gefahrenquellen.

“Rauchmelder sind zu teuer.”

Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in Deutschland 2 Menschen bei Bränden. Wie viel ist Ihnen Ihr Leben wert?

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

Notruf 112

Wenn es einmal brennt…?

  1. Ruhe bewahren! Durch Aufregung wird nichts besser
  2. Verlassen Sie den brennenden Raum
  3. Türen zumachen – aber nicht abschließen!
  4. Rufen Sie die Feuerwehr über Telefon 112
  5. Verständigen Sie alle weiteren Personen die auch im Haus sind!
  6. Wenn Sie durch das Feuer gefährdet sind, verlassen Sie das Haus
  7. Benutzen Sie auf keinen Fall einen eventuell vorhandenen Fahrstuhl
  8. Warten Sie vor dem Haus auf die Feuerwehr!

Diese benötigt eventuell Informationen für die Brandbekämpfung von Ihnen.

Der richtige Notruf

In Deutschland gibt es eine einheitliche Notrufnummer. Über die 112 erreicht man sowohl die Feuerwehr, wie auch den Rettungsdienst. Folgende Informationen sind für den sogenannten Leitstellendisponenten.

Wichtig – die sogenannten fünf W-Fragen:

  • Wer ruft an?
  • Was ist passiert ?
  • Wo ist es passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Warten auf Rückfragen!

Und im Urlaub?

Funktioniert die 112 auch! Jedenfalls in Europa. Die Rufnummer 112 ist in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union gültig.

Sobald es warm wird, beginnt die Wespenkönigin ein Nest für ihr Volk zu bauen – und das oftmals in der Nähe des Menschen. Wer jedoch weiß, wie man mit den Tieren umgeht, hat von einem Wespennest am Haus oder im Garten wenig zu befürchten.

Die Wespe ist ein wertvolles Nutztier mit einem schlechten Ruf. Sie leistet zwar einen wichtigen Beitrag für die Natur, indem sie Gartenschädlinge wie Raupen an ihren Nachwuchs verfüttert. Doch kaum jemand möchte ein Wespennest auf seinem Grundstück haben. Zu groß ist die Angst vor Stichen. Das muss aber nicht sein: Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie mit einem Nest umgehen und ein gefährlich gelegenes Wespennest entfernen lassen können.

Wenn sich Lebensräume kreuzen: Wespennest am Haus oder im Garten

So interessant das Leben und die Baukunst der Wespen auch sind – im eigenen Garten, Haus oder in der Wohnung sind die Insekten meist ungebetene Gäste. Da die gestreiften Flieger unter Naturschutz stehen, sollte man ein Wespennest nur entfernen lassen, wenn eine unmittelbare Gefährdung für den Menschen besteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich direkt am Fenster eines Kinderzimmers befindet. Weil die Grenze zwischen bedrohlicher Lage und harmloser Anwesenheit fließend ist, hilft die Naturschutzbehörde gerne weiter.

Tipps für eine friedliche Koexistenz

Wespen mögen den Duft von Trauben.
Leben und leben lassen: Es gibt viele Wege, sich mit den brummenden Fliegern zu arrangieren. Folgende Tipps erleichtern das Zusammenleben mit Wespen:
Markieren Sie die Stelle, an der sich das Wespennest befindet, mit einem Absperrband oder Stöcken – so verhindern Sie, dass jemand der Brutstätte versehentlich zu nahe kommt.
Befindet sich das Nest im Garten, sollten vibrationsstarke Rasenmäher einen großen Bogen um den Bau machen – und zwar im Abstand von drei bis vier Metern.
Decken Sie Speisen und Getränke auf der Terrasse ab und verwenden Sie Strohhalme beim Trinken.
Wischen Sie Kindern nach dem Essen Mund und Hände ab.
Vermeiden Sie, nach den Insekten zu schlagen, sie wegzupusten oder hektische Bewegungen zu machen.
Tragen Sie Schuhe, wenn Fallobst in Ihrem Garten liegt.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Wespen durch eine Ablenkfütterung vom Gartentisch fernzuhalten. Hierzu sind überreife Trauben bestens geeignet. Die Wespen-Speise sollte man fünf bis zehn Meter vom Terrassentisch entfernt aufstellen.
Duftmischungen wie etwa Nelken- oder Citronellaöl halten die Störenfriede ebenfalls ab. Zudem haben Tomaten- und Basilikumpflanzen, Knoblauch und Räucherstäbchen eine abschreckende Wirkung auf die Tiere.

Wespennest entfernen

Stellt ein Wespennest eine unmittelbare Gefahr für Menschen dar, kann man es von einem Fachmann entfernen lassen. Falls es sich jedoch um das Zuhause von Hornissen oder solitären Wespenarten handelt, benötigt man die Erlaubnis der Naturschutzbehörde. Für einen Fachmann – beispielsweise einen Wespennotdienst – ist es ein Leichtes, die Wespenart zu bestimmen und weitere Schritte einzuleiten. In der Regel entfernt er das Wespennest ohne es zu beschädigen und lagert es im Wald an einer geeigneten Stelle wieder aus. Auf diese Weise behält das Wespenvolk sein Zuhause und kann sich weiterhin in Ruhe um die Brutpflege kümmern.
Von einer eigenhändigen Umsiedlung oder gar Zerstörung des Wespennests ist abzuraten. Da die Tiere unter Naturschutz stehen, droht im Falle eines Verstoßes eine Geldstrafe. Darüber hinaus ist es gefährlich, ein Wespennest selbst zu entfernen: Die Tiere verteidigen ihr Zuhause und stechen zu.

Stellen Sie sich vor: Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Getöse die Feuerwehr an Ihrem Haus vorbei. Sie werden wach. Was denken Sie?

  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen
  • Die werden doch nicht zu uns kommen
  • Sind alle unsere Kinder zu Hause
  • Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören?!

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig. Bedenken Sie bitte, dass …

  • diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten geschlafen haben
  • sie um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen – wie Sie
  • die nächsten Stunden eventuell nicht schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)

Ihre Feuerwehr ist 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr für Sie einsatzbereit! Wir helfen gern und auch Ihnen!