Endlich wieder Übungsdienst…

…heißt es bei den Feuerwehren im Landkreis ab Juli wieder. Auf Grund der Covid 19 Pandemie und des darauf folgenden Lockdowns wurden auch sämtliche Aktivitäten der Feuerwehren einschließlich des Übungsbetriebs vom Land untersagt. Jetzt heißt es aber Aufatmen. Seit vergangener Woche ist zumindest der Übungsbetrieb unter strengen Auflagen wieder erlaubt. Dies ist wichtig um die Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten. Anfang Juli trafen sich die Kommandanten des Landkreises um ein Konzept und einen Leitfaden zu erarbeiten. So sind jetzt Übungen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit wieder erlaubt. Hierzu gehören z.B. Fahrzeug- und Maschinisteneinweisungen, Einweisungen/Übungen mit Sondergeräten, In Stellung bringen von Leitern bzw. Übungen, die ein aufeinander abgestimmtes Training notwendig machen. Bei Allen Übungen ist das Tragen von Mund- Nasenschutz Pflicht. 10 Teilnehmer darf eine fest eingeteilte Gruppe haben und darf sich alle 14 Tage zum Übungsdienst treffen. Diese besonderen Vorsichtsmaßnahmen zur weiteren Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Gemeindewehren sind notwendig und werden den aktuellen Entwicklungen immer wieder angepasst. Das Infektionsgeschehen wird genau beobachtet, um innerhalb der Wehren schnell reagieren zu können. Für den Fall der Fälle gelten klare Meldewege und Handlungsanweisungen um Infektionsketten schnellstens zu unterbrechen und trotzdem handlungsfähig zu sein. Die Aktivitäten der Alters- und Ehrenabteilungen, Jugendfeuerwehren, sowie Kameradschaftliche Aktivitäten sind weiterhin untersagt.