Landkreisübergreifende Unterstützung nach Altheim/Alb

altheim-albSeit Ende April ist die neue Alarm-und Ausrückeordnung zwischen den Feuerwehren Altheim/Alb (Alb Donau Kreis) und der Feuerwehr in Gerstetten (Lkr. HDH) in Kraft.

Bisher wurde die Abteilung Gerstetten nur bei größeren Schadenslagen und Unglücken in den Nachbarkreis gerufen. Die Studie zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr in Altheim/Alb zeigte auf, dass die geforderten Hilfsfristen von Fahrzeugen (Drehleiter) und Gerätschaften (Hydraulisches Rettungsgerät) in der Gemeinde zum Teil nicht eingehalten werden können, da diese nicht vorhanden sind bzw. einen weiten Anfahrtsweg von Langenau zurücklegen müssen.

In mehreren Gesprächen von Verwaltung und Feuerwehr kristallisierte sich die Zusammenarbeit mit der Gerstetter Feuerwehrabteilung als sinnvoll heraus. Hier ist das notwendige Gerät und die Fahrzeuge vorhanden und können in der vom Gesetzgeber geforderten Hilfsfrist in den Einsatz gebracht werden.

Auf Grund der geleisteten Vorarbeit beider Feuerwehrführungen und den Gemeindeverwaltungen aus Altheim/Alb und Gerstetten wurde der Alarm- und Ausrückeordnung seitens des Kreisbrandmeisters des Alb Donau Kreises die Zustimmung erteilt.

So wird die Feuerwehr Altheim/Alb bei Brandeinsätzen mit der Gerstetter Drehleiter (DLA/K 18-12) und bei größeren Bränden mit einem weiteren Löschfahrzeug unterstützt. Bei Verkehrsunfällen  kommt das Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20/16) mit hydraulischem Rettungsgerät zum Einsatz.

In allen Unglücksfällen ist somit schnelle Hilfe für die betroffenen Personen gewährleistet.

Die Alarm- und Ausrückeordnung wird für die gesamte Gemarkung Altheim/Alb (Zähringen, Söglingen, Märkleshöfe, Aussiedlerhöfe) umgesetzt.