Person gestürzt – Türöffnung

GERSTETTEN. Eine Person war in Ihrem Wohnhaus gestürzt und hatte am Montagmorgen den Rettungsdienst und die Feuerwehr auf den Plan gerufen.

Da der Bewohner die Wohnungstüre nicht mehr selber öffnen konnte, wurde neben dem Rettungsdienst auch die Feuerwehr hinzu gerufen. Die Feuerwehr verschaffte sich Zugang zur Wohnung, sodass der Rettungsdienst um den verletzten Bewohner kümmern konnte.